Baumuntersuchungen

Um Ihnen bis in die tiefsten Details und mit den möglichsten technischen Verfahren eine profunde Zustandsdiagnose Ihres Baumes aussagekräftig darlegen zu können, verwenden wir Geräte der Firma Rinntech, Heidelberg. Zum einen erkunden wir die punktuelle Widerstandsfähigkeit mittels der Resistographie (Bohrwiderstandsmessung), zum anderen können wir den Zustand einer beliebigen Schnittebene des Baumes mit Hilfe der Impuls-Tomographie bildlich darstellen, im erweiterten Verfahren auch über mehrere Ebenen eine 3D-Darstellung anfertigen und ebenso das Baumumfeld auf Schäden im Wurzelbereich untersuchen.

Sachkundiger für Baum und Habitatstrukturen

Parks, Streuobstwiesen, Wälder oder Gehölze, ja jeder einzelne Baum kann ein Lebensraum für verschiedenste Tierarten sein. Baumkontrolleure und Baumpfleger sind in der Regel diejenigen, welche zuerst am oder Im Baum sind. Sie sind die ersten, welche naturschutzrechtliche Belange erkennen und dokumentieren müssen – Im Ernstfall fachgerecht im Sinne des Natur- und Artenschutz handeln müssen.

§ 44 Bundesnaturschutzgesetz, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier-und Pflanzenarten:

Es ist verboten:
1.wild Lebende Tierarten der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3.Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der streng geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihrer Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Als „Sachkundige für Baum-und Habitatstrukturen“ können wir Tiere, Insekten oder Pflanzen die geschützt sind erkennen, Ihre Behausungen, Höhlen oder Nester finden und bewerten. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine „Artenschutzrechtliche Vorprüfung“ aus, und leiten Wege ein um nicht gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu verstoßen. Wir können Habitatstrukturen (Lebensräume der Tiere) bergen, und versuchen sie an anderer Stelle in der Natur wieder zu platzieren. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner in dem Bereich Habitatstruktur Baum.